Seit August 2009 ist es für Inhaber gewerblich genutzter Regalsysteme Pflicht, diese durch einen Regalinspekteur nach Din 15635 jährlich prüfen zu lassen.
Bei dieser Prüfung werden etwaige Mängel bzw. Beschädigungen festgestellt und durch ein Inspektionsprotokoll dem Betreiber schriftlich mitgeteilt.
Dies ermöglicht dem Betreiber festgestellte Schäden an seinem Regalsystem zu beseitigen um dieses wieder in einen betriebstauglichen Zustand zu bringen.
Wie beim TÜV fürs Auto wird auch hier die einwandfreie Betriebstauglichkeit anhand einer gültigen Prüfplakette bescheinigt.